Donnerstag, 18. April 2013

Kompetenzüberschreitung

Zu unserer Arbeitserleichterung kommt seit gestern eine Angestellte einer Apotheke zu uns, die für unsere Klienten die Tabletten stellt. Eine Klientin wollte sich gestern dann Ihre Mittagstabletten abholen. Da Sie keinen von uns antraf, fragte Sie die PTA, ob Sie ihr die Tabletten geben könne. Dies tat die PTA auch und sogar noch mehr. Unsere Klientin hat sehr viele Probleme. Meine Kollegen und ich haben uns daraufhin für Pädagogische Massnahmen entschlossen die auch wunderbar greifen.
Nun vertraute sich diese Klientin der PTA an. Diese hörte zu und gab sogar Tipps.

Jetzt haben wir das Problem an den Hacken, denn die Klientin dreht seitdem ab. Die Ratschläge waren einfach zuviel für ihren Kopf.
Dies sind nun zweierlei Überschreitungen. Diese Dame hat den Auftrag, bei uns die Tabletten zu stellen... nicht sie auszuteilen. ( Nebenbei bemerkt hat sie dies gestern nicht mal fehlerfrei hinbekommen. Da Sie aber zum ersten Mal da war und in Anbetracht ihres Pensums, sieht man einmal darüber hinweg. ) Und zweitens: Wieso zum Teufel nimmt man sich das Recht heraus, in einem Bereich zu agieren, von dem man herzlich wenig Ahnung hat?
Diese Frage haben wir nun auch an unsere Geschäftsleitung gemailt. Ich bin ja gespannt, was da nun noch folgt...

-mehr oder weniger live mit einer Wut im Bauch, die meine Körpergröße locker übersteigt.

4 Kommentare:

  1. Kompetenzüberschreitung geht natürich GAR nicht. Jeder MUSS ganz genau wissen, war er tun darf (muss) und was er auf jeden Fall lassen soll. Da ich aber schon immer ein Mensch war, der bei (fast) jedem Fehler anderer Menschen immer an einen guten Vorsatz glaubt, möchte ich deiner neuen Kollegin zuerst unterstellen, sie hat es gut gemeint.

    Ist etwas schwierig so als total fremd und nicht dabei gewesen eine punktsichere Landungs-meinung abzugeben.

    Du hast geschrieben die Klientin vertraute sich der PTA an und diese hörte zu und gab Tipps. Die PTA hat sich somit schon mal nicht eigenmächtig aufgedrängt und musste sie beraten obwohl die Klientin das gar nicht wollte.
    Hier hat sie, trotz Helfen-Wollens eben den Fehler gemacht. Sie hätte ihr freundlich sagen sollen, dass sie sich doch bitte an denjenigen wenden soll, der für Beratung zuständig ist.

    Jetzt bin ich auch mal gespannt, wie das mit euch weitergeht ;)

    LG Dana

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    1. Stimmt, böse gemeint hat sie es ganz sicher nicht. Wie du aber schon sagtest, verweist man lieber an die Arbeitskräfte, die auch tatsächlich dort arbeiten... gerade bei Menschen mit Erkrankung.
      Ich werde auf jeden Fall berichten. :)

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  2. Habt ihr vorher mit der Dame mal gesprochen bevor ihr es gleich an die Geschäftsleitung eskaliert?
    Vielleicht war es einfach nur gut gemeint und sie wusste gar nicht was sie anstellt...

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    1. Das hat sich erst alles rausgestellt, als die Dame schon wieder weg war.
      Zu unserer Absicherung müssen wir sowas aber auch ohnehin melden. Wenn wir es nicht täten und es passiert etwas, sind wir die dummen.

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